Wer KI beruflich einsetzt, muss ab 2. Februar Kompetenz nachweisen können

Am kommenden Sonntag, 2. Februar, naht ein wichtiger Termin der KI-Verordnung der EU: Anbieter, Unternehmen und Behörden sind von diesem Termin an verpflichtet, Kompetenz ihrer Mitarbeiter beim beruflichen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) nachweisen zu können.

(Grafik: EA/msc)
(Grafik: EA/msc)

Das bedeutet, dass interne Schulungen und Regeln dokumentiert sein müssen. Die sogenannte Schatten-KI ist spätestens dann nicht mehr zulässig, bei der Mitarbeiter über private Accounts KI-Anwendungen nutzen und deren Ergebnisse beruflich einsetzen. Die KI-Verordnung sieht vor, dass die Länder der EU nationale Behörden benennen, denen besonders riskante KI-Systeme anzuzeigen sind. Wie riskant ihre Systeme sind, müssen die Unternehmen und Behörden zunächst selbst bestimmen. In Deutschland wird voraussichtlich die Bundesnetzagentur zuständig, und zwar ab 2. August 2025.